Die Verordnung (EG) Nr. 1935/20041 schreibt vor, dass Bedarfsgegenstände, die als Fertigerzeugnisse dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen oder die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
In einer Reihe von Paragraphen wurde das nationale Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch geändert. Die Neufassung des § 60 Abs. 3 Nr. 1 d) LFGB sollte zur Kenntnis genommen werden.
Als weitere Anlage erhalten Sie zudem eine umfassende Übersicht über die gegenwärtig (Stand Juni 2009) in Europa geltenden europäischen und nationalen Vorschriften im Bereich des Lebensmittelbedarfsgegenständerechts (ohne Gewähr).
Mit dem aktuellsten Dokument ("1_ECMA Position UV inks 07 04 2009 FV") bekräftigt unser europäischer Dachverband ECMA nochmals seine Empfehlungen, dass bei Lebensmittelprimärverpackungen (aus Karton) auf den Einsatz von UV-Druckfarben und -Lacken verzichtet wird bzw. auf alternative Materialien gewechselt werden sollte, die - auch wenn sie kostenintensiver sind - von einem unabhängigen Dritten bewertet sind.
Nach Verabschiedung am 11.02.2009 im Ständigen EU-Ausschuss und Veröffentlichung am 30.05.2009 im Amtsblatt der EU (L 135) ist am 19. Juni 2009 die neue „Verordnung (EG) Nr. 450/2009 der EU-Kommission vom 29. Mai 2009 über aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“, in Kraft getreten.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat diesen Sachverhalt aufgegriffen und die betroffenen Industrieverbände zu einem Gespräch am 24. Februar 2010 eingeladen.
Seit einigen Monaten setzt die Hammer GmbH ausschließlich mineralölfreie Offsetdruckfarben ein. Hintergrund für diese Maßnahme sind die in der Diskussion befindlichen mineralölbelasteten Lebensmittel.
Die Hammer GmbH setzt ein Zeichen für den Schutz des Ökosystems. Die Hammer GmbH wurde im September 2010 mit dem Umweltsiegel Forest Stewardship Council® (FSC®) mit der Lizenz-Nr. FSC® C101903 ausgezeichnet. Die GFA Certification GmbH stellt als unabhängiger Zertifizierer sicher, dass die vorgeschriebenen Standards einer nachhaltigen Forstwirtschaft eingehalten werden .