Zusammenfassung:

  • Zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen werden spezielle migrations- und gerucharme Bogenoffsetfarben empfohlen.
  • Alle anderen Bogenoffsetfarben sind zur Herstellung von Lebensmittelprimärverpackungen nicht geeignet.
  • Standard-Bogenoffsetfarben können zur Herstellung von Lebensmittel-Sekundärverpackungen eingesetzt werden, wenn ein Übergang von Druckfarbenbestandteilen aufgrund einer entsprechenden Gestaltung der Verpackung und eines geeigneten Herstellungsverfahrens ausgeschlossen werden kann.

Die Verordnung (EG) Nr. 1935/20041 schreibt vor, dass Bedarfsgegenstände, die als Fertigerzeugnisse dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen oder die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, keine Bestandteile an das abgepackte Lebensmittel in Mengen abgeben dürfen, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung oder eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen.
Das bedeutet, dass der Hersteller des fertigen Endprodukts und der Abpacker die rechtliche Verantwortung dafür tragen, dass die Lebensmittelverpackung für seinen bestimmungsgemäßen Zweck geeignet ist.

1. EuPIA Mitgliedsunternehmen bieten zur Herstellung von Lebensmittelprimärverpackungen aus Papier und Karton maßgeschneiderte migrations- und geruchsarme Bogenoffsetdruckfarben und Dispersionslacke an und empfehlen diese eigens für diesen Zweck. Diese werden in Übereinstimmung mit der „EuPIA-Leitlinie für Druckfarben zur Verwendung auf der vom Lebensmittel abgewandten Oberfläche von Lebensmittelverpackungen und Gegenständen“ und der „Guten Herstellungspraxis für die Produktion von Verpackungsdruckfarben zur Verwendung auf der vom Lebensmittel abgewandten Oberfläche von Lebensmittelverpackungen und Gegenständen (GMP)“ der EuPIA speziell rezeptiert und hergestellt.

Unter der Voraussetzung, dass diese Farben und Lacke auf geeigneten Bedruckstoffen eingesetzt werden, ist es möglich, Lebensmittelprimärverpackungen mit niedriger Migrationsneigung herzustellen, die die Anforderungen der Verordnung (EG) 1935/2004 erfüllen.

2. Im Gegensatz dazu sind UV-härtende Standard2-Bogenoffsetdruckfarben und Lacke nicht für die Herstellung von Lebensmittelprimärverpackungen ausgelegt. Zudem werden Standard – Druckfarben auch nicht in Übereinstimmung mit der EuPIA-Leitlinie und der EuPIAGMP rezeptiert und hergestellt.

Der Großteil dieser Produkte enthält Stoffe (z. B. Mineralöle oder Photoinitiatoren), die nicht für den Lebensmittelkontakt bewertet sind und die aus der Farb- oder Lackschicht auf das Lebensmittel übergehen können, sei es durch Migration durch den Bedruckstoff oder durch den Dampfraum, oder durch Abklatschmigration (set-off) von der bedruckten Außenseite auf die dem Lebensmittel zugewandte Seite im Stapel oder in der Rolle.

3. EuPIA möchte ausdrücklich klarstellen, dass im Rahmen einer Risikobetrachtung Papier, Karton sowie viele Kunststoffe wie PE oder PP keine ausreichenden Barrieren für migrationsfähige Bestandteile aus Druckfarben- und Lackschichten sind. Weitere Informationen enthält das EuPIA-Merkblatt „Druckfarben für Lebensmittelverpackungen“.

Deutsch
Kontakt
close slider

Kontaktinformationen